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Die Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge. Darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.

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Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) ist ausschließlich ebendiesen vorbehalten, sie darf von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nicht verwendet werden, § 124 OWiG. Als Symbol des Bundes wird sie auch nicht von den Ländern oder Gemeinden verwendet. Diese verwenden, wie die Bürger, die einfache Bundesflagge.

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Gelegentlich (etwa bei Fans der Fußballnationalmannschaft) sind auch inoffizielle Deutschlandflaggen anzutreffen, die der Bundesdienstflagge sehr ähnlich sehen, allerdings das Bundeswappen anstelle des Bundesschildes enthalten. Die private Nutzung derartiger Flaggen wird geduldet, die unbefugte Nutzung des Bundeswappens wird jedoch ebenfalls durch § 124 OWiG sanktioniert.

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Die Bundesdienstflagge wird von Bundesbehörden, -körperschaften und -organen verwendet („geführt“), wie z. B. dem Nationalrat, dem Bundespräsidenten oder dem Bundesheer. Sie ist entgegen einer verbreiteten Annahme nicht die Nationalflagge. Eine Verwendung durch andere ist, soweit dadurch nicht eine öffentliche Berechtigung vorgetäuscht wird, nicht verboten.

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